Freuen Sie sich auf neue Herausforderungen. Mit unseren Qualifizierungsangeboten für Einsteiger und „alte Hasen“
schaffen Sie eine solide Basis für Ihren beruflichen Erfolg und behalten die Nase vorn für die Märkte von morgen.
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Welche Anforderungen muss ich erfüllen, um als Fachberater oder Fachberaterin Fertighausvertrieb erfolgreich zu sein?
Wer sich für die Arbeit als Fachberaterin oder Fachberater Fertighausvertrieb geeignet hält, sollte in jedem Fall kontaktfreudig sein und gerne verkaufen wollen. Ein angenehmes Auftreten und Erscheinungsbild, technisches Verständnis und die Lust, etwas Neues dazu zu lernen, sind weitere wichtige Bedingungen. Neben unserem IHK-Lehrgang bieten natürlich auch die Firmen während der Einarbeitung Schulungen im Rahmen von Produkttrainings und Weiterbildung an.

Wenn ich mich dazu entschließe, mich in der Fertigbaubranche selbständig zu machen, welche Förderungsmöglichkeiten gibt es dann für mich?
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) hat zum Ziel, Personen, die an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung teilnehmen, finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermutigen. Die Förderung setzt sich aus Zuschuss und Darlehen zusammen, wobei das Größenverhältnis beider Faktoren variieren kann (der Anteil des Zuschusses kann zwischen 35% und über 80 % der Gesamtförderung liegen). Die Förderung ist an bestimmte persönliche Anforderungen geknüpft. Beratung dazu erhalten Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnort. Außerdem sind Informationen dazu auch im Internet erhältlich unter www.meister-bafoeg.info.

Was kann ich in der Fertighausbranche verdienen?
Ihr Einkommen richtet sich ganz nach Ihrem Engagement und kann nach der Einarbeitungszeit schnell zwischen 2.000 Euro bis 3.500 Euro pro Monat liegen. Mehr, auch wesentlich mehr Verdienst ist natürlich möglich, da Sie durch Ihren persönlichen Einsatz selbst bestimmen, wie viel Einkommen Sie am Monatsende in der Tasche haben. Wichtig ist allerdings, dass Sie zu Beginn eine mehrmonatige Anlaufphase bis zum ersten Vertragsabschluss einkalkulieren. Ein Fertighaus ist eben eine Investition fürs Leben und Ihr Kunde möchte Zeit für seine Entscheidung für Sie!

Was muss ich sonst noch beachten?
Notwendig ist die Anmeldung eines Gewerbes beim örtlich zuständigen Gewerbeamt, evtl. die Beantragung einer Reisegewerbekarte. Wie jeder andere Selbständige sind Sie einkommensteuer- und umsatzsteuerpflichtig mit zusätzlichen weitgehenden Abschreibungsmöglichkeiten.