Freuen Sie sich auf neue Herausforderungen. Mit unseren Qualifizierungsangeboten für Einsteiger und „alte Hasen“
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Fördermöglichkeiten
Förderprogramme der Bundesländer
Die unterschiedlichen Bundesländer bieten verschiedene Programme zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung an. Inhalte, Fördervoraussetzungen und Zielgruppen variieren von Bundesland zu Bundesland. Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: www.foerderdatenbank.de.
Bildungsprämie
Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von aktuell maximal € 25.600,- (bzw. € 51.200,- bei zusammen Veranlagten) können einen Prämiengutschein in Höhe von maximal € 500,- für Weiterbildungskosten erhalten, sofern mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird. Neben dem Prämiengutschein besteht die Möglichkeit des Weiterbildungssparens. Für Arbeitnehmer, die nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) mit Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage vermögenswirksame Leistungen ansparen, können aus den Sparverträgen Geld für Weiterbildungen entnehmen, ohne ihr Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren. Die Arbeitnehmersparzulage erhält, wer maximal ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von € 25.600,- (bzw. € 51.200,- bei zusammen Veranlagten)hat. Weiterführende Informationen sind bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie, Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn, E-Mail: bildungspraemie@dir.de erhältlich.
Steuerliche Absetzbarkeit der Lehrgangskosten
Aufwendungen für eine Fort- oder Weiterbildung in einem ausgeübten Beruf sowie Aufwendungen für eine Umschulung nach Abschluss einer Erstausbildung können nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein. Daraus können sich unter Umständen individuell attraktive Steuereinsparungen ergeben. Fort- oder Weiterbildungskosten im Sinne des Einkommenssteuergesetzes sind alle Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder sich ändernden Bedingungen anzupassen. In welcher Höhe diese Kosten bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt werden können, hängt von einer Einzelfallklärung ab und ist mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes oder einem steuerlichen Berater individuell zu klären.
Eine Bescheinigung über die gezahlten Seminarkosten oder Prüfungsgebühren erhalten Teilnehmer direkt von der BDF Akademie bzw. der F. I. D. Fertigbau Informationsdienst GmbH.